Pascal Krämer
Photography

AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN A. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICHE 


1. Folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Bildurheber „Pascal Krämer“ durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Bildnutzungsrechtevergaben. Diese AGB gelten gegenüber der anderen Vertragspartei, nachfolgend stets Kunde genannt. Für die Bildherstellung gilt besonders Rubrik B. Für Bildnutzungen sowie für hierzu erfolgende freie oder angeforderte Bildangebote oder Bildbestellungen gilt zusätzlich Rubrik C. Diese AGB gelten auch für unverlangt angebotenes Bildmaterial, sofern der Kunde im Allgemeinen auch unverlangtes Bildmaterial nutzt. 

2. Diese AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme von Lieferung, Leistung oder Angebot/Buchung, ebenso mit der Annahme von Bildern zur Nutzung. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle Verträge und auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Rechtevergaben des Urhebers. Frühere Geschäftsbedingungen der Parteien werden von den vorliegenden AGB abgelöst. Änderungen des Vertragsangebotes bleiben vorbehalten. 

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, sofern sie vom Urheber nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eine Ablehnung der AGB des Urhebers erlangt nur dann Gültigkeit, wenn der Kunde ihnen binnen drei Werktagen ab Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich widerspricht. 

4. Bilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Urheber gelieferten Produkte, gleich in welcher technischen Form, Medium oder Schaffenshöhe sie vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem Bildmaterial um Lichtbildwerke gemäß § 3 Abs. 1 & 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Die AGB gelten auch für jede elektronische oder digitale Speicherung, Übermittlung, Abrufung oder Nutzung von Bilddaten. 

5. Reklamationen zu Bildauffassung und -gestaltung sind ausgeschlossen,wenn keine ausdrückliche Weisungen hierzu erteilt wurden. Reklamationen offensichtlicher Mängel von Inhalt, Qualität oder Zustand der Lieferung oder Bilder sind nur bei schriftlicher Anzeige binnen 3 Werktagen ab Bildzugang wirksam. Ansonsten gelten alle Bilder als ordnungs-, vertrags- und verzeichnungsgemäß zugegangen. Sodann ist eine Haftung, außer bei Vorsatz, Grobfahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, ausgeschlossen. 

6. Alle Urheber-, Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte liegen beim Urheber. Die im Rahmen eines Herstellungsauftrages angefertigten Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch des Kunden bestimmt. Honorare für Herstellung, Erwerb und Versand von Bildern sowie Bearbeitungskosten für Auswahl- und Ansichtssendungen beinhalten keine Einräumung von Nutzungsrechten. Hierzu bedarf es grundsätzlich gesonderter Vereinbarung und Vergütung nach Rubrik C der vorliegenden AGB. 

7. An Bildnissen stehen Kunde, Besteller und deren Rechtsnachfolgern sowie den Abgebildeten und deren Angehörigen keine Nutzungsrechte zu. § 60 UrhG wird vorbehaltlich sämtlicher Rechte abbedungen. 

8. Durch Zahlung von Schadensersatz, Vertragsstrafe und/oder sonstigen Kosten erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte an Bildern. Jeder Erwerb von Eigentums- oder Nutzungsrechten bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung nach den Rubriken B und C. Auch Gestaltungsvorschläge, Konzeptionen (= eigenständige Leistungen) u.ä. sowie Kosten, Spesen und Auslagen sind separat zu vergüten. 

9. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen von 10% pro Jahr berechnet. Jede Mahnung kostet 3,00 EUR. Kunde und Urheber bleibt der Nachweis geringerer oder höherer Belastung vorbehalten. 



B. HERSTELLUNG VON BILDERN 


I. VERGÜTUNG - RECHTE- UND EIGENTUMSVORBEHALT -SCHADENERSATZ- REKLAMATION 

1. Für die Bildherstellung (Planung, Fototermin, Fahrtzeit, Laborarbeit) wird Honorar als Stunden-, Halbtages- oder Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten für Models, Spesen, Requisiten, Reisen, Material usw. werden zugesetzt und vom Kunden getragen sofern dies schriftlich vereinbart ist. Der Urheber behält sich alle Verwertungsrechte vor; ihre Vergabe unterliegt Rubrik C. Dies gilt auch für die Bestellung/Herstellung von Bildnissen; § 60 UrhG wird stets abbedungen. 

2. Erfolgt keine Honoraranfrage oder -abrede, wird nach den Honoraren des Urhebers berechnet. 

3. Bei Annahme eines Angebotes bzw. Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars sofort zur Zahlung fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als fest gebucht. Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, so wird die geleistete Anzahlung als Schadenersatz einbehalten. Wird ein vereinbarter Termin nicht eingehalten bzw. wahrgenommen so ist der Kunde schadensersatzpflichtig. Bei Absage 14-4 Tage vor Termin beträgt der Schadenersatz 50% des vereinbarten Honorars. Bei Absage von weniger als 4 Tage vor Termin ist 100% des vereinbarten Entgelts zu zahlen. 

3. Sind zur Bildauffassung sowie zur künstlerischen und/oder technischen Bildgestaltung keine Weisungen erteilt, sind Reklamationen hierzu ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungswünsche während oder nach der Produktion trägt der Kunde. Für bereits begonnene Arbeiten behält der Urheber alle Ansprüche. 

4. Rechnungen sind sofort nach Eingang, ohne jeglichen Abzug, zahlbar. Bis zur Zahlung bleiben Lieferungen Urhebereigentum. 


II. HAFTUNG - VERSAND - AUSFALLHONORAR - TERMINE - KÜNDIGUNG 

1. Der Urheber verpflichtet sich zu sorgfältiger Auftragsausführung und achtsamer Behandlung aller ihm überlassenen Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Layouts usw. Der Urheber haftet für durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung. 

2. Der Urheber haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder / Abzüge nur im Rahmen der Garantieleistungen des Foto- und Filmmaterialherstellers. Der Urheber haftet nicht für Schäden infolge fehlerhafter Bildbehandlung durch den Kunden, sondern nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

3. Der Urheber kann Fremdlabors beauftragen. Er haftet hierbei nur für eigene Vorsatz- oder Grobfahrlässigkeitstaten. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen das Labor tritt der Urheber an den Kunden ab. 

4. Jede Hin- oder Rücksendung von Filmen, Lichtbildern, Vorlagen und dergleichen zum oder vom Kunden erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet auch, wenn Filme, Bilder, Vorlagen usw. auf seinen Wunsch an Dritte versandt oder von Dritten an den Urheber zurückgesandt werden. 

5. Wird die für die Auftragsausführung vorgesehene Zeit aus vom Urheber nicht zu verantwortenden Gründen wesentlich überschritten, so erhöht sich das vereinbarte Arbeitshonorar entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Urheber auch für Wartezeiten grundsätzlich den vereinbarten Honorarsatz. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. 

6. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung des Urhebers verbindlich. Der Urheber haftet bei Fristsäumnis nur bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Vollendung des Werkes, so kann der Urheber gemäß § 649 BGB vom Kunden die vereinbarte Vergütung verlangen. 

C. NUTZUNGSRECHTEVERGABEN - URHEBERRECHT 

I. NUTZUNG - VERBOTE - ANGEBOT - BESTELLUNG - EIGENTUM - LEIHE 

1. Eine Bildnutzung (z.B. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öff. Wiedergabe) ist nur erlaubt gegen Honorar, Urheberhinweis am Bild und vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers. Untersagt ist ohne dessen ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung und Erlaubnis jede:
" Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe von Bildern oder Bildkopien "Übertragung oder Einräumung von Nutzungs- oder Nachdruckrechten auf Dritte " Nutzung auf Datenträgern aller Art, im Internet, in Onlinedatenbanken u.ä. " Nutzung von Bildnissen " Zweitverwertung " Abbildung einer vom Urheber stammenden Objektbebilderung in einem anderen Objekt " Verwendung von Bilddetails " Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen oder nachgestellte Fotos " Nutzung bearbeiteter, umgestalteter oder geänderter Bilder " Entstellung, tendenzfremde Verwendung, Verfälschung oder sonstige Bildbeeinträchtigung in Wort oder Bild " Bildmontage " Fotocomposing " oder " Herstellung und/oder Vervielfältigung, Weitergabe, Speicherung, Nutzung oder Verwendung (auch auf Datenträgern jeder Art) von Duplikaten, Internegativen, Digitalbildern, Reproduktionen oder Vergrößerungen. Bei jeder einzelnen Verletzung einer dieser Vorschriften hat der Kunde Vertragsstrafe nach Klauseln C.V.1-5 zu zahlen. 

2. Die freie oder angeforderte Übersendung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl zwecks eventueller Bildnutzung gilt als Angebot zum Abschluss eines Bildnutzungsvertrages nach diesen AGB. 

3. Mit der verbindlichen Bestellung (zwecks Nutzung), Lieferung (= verbindliche Auftragsbestätigung und Auftragserfüllung durch den Urheber) und Entgegennahme von Bildern kommt ein Bildnutzungsvertrag nach den vorliegenden AGB zustande, wenn der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. 

4. Der Kunde hat Medium, Art und Umfang der Bildnutzung vor der ersten technischen Nutzung anzugeben (s. C.II.2.-3.). Entsprechend kann der Urheber seine Einwilligung zur Nutzung des Bildmaterials erklären. Nutzungsrechtevergaben sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form gültig. Jede Nutzungserlaubnis gilt nur für das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Bildnutzung für den vereinbarten Zweck und Umfang. Auch jede weitere, wiederholte, ausgeweitete oder gleichartige Nutzung - auch im selben Objekt - ist stets erneut Honorar- und schriftlich zustimmungspflichtig und unterliegt diesen AGB. 

5. Der Kunde darf Nutzungsrechte nicht auf andere Hausredaktionen, Konzern- oder Tochterunternehmen übertragen. Gesonderter schriftlicher Urhebererlaubnis bedarf entgegen § 34 Abs. 3 UrhG grundsätzlich auch jede Übertragung von Nutzungs- oder Nachdruckrechten im Rahmen der Gesamt- oder Teilveräußerung eines Unternehmens. Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung nach § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. 

D. SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige rechtswirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.